Rechtsprechung
BGH, 30.06.2005 - 1 StR 176/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 406 Abs. 2 StPO
Zulässiges Anerkenntnisurteil im Adhäsionsverfahren (Überholung der früheren entgegenstehenden Rechtsprechung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Tenor einer Nichtzulassungsbeschwerde; Zulässigkeit des Adhäsionsverfahrens im Anerkenntnisurteil
- Judicialis
StPO § 406
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 406 Abs. 2
Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 30.06.2005 - 1 StR 176/05
- BGH, 19.07.2005 - 1 StR 176/05
Papierfundstellen
- StraFo 2005, 381
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.12.1990 - 4 StR 532/90
Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils im Adhäsionsverfahren
Auszug aus BGH, 30.06.2005 - 1 StR 176/05
Die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHSt 37, 263; BGH StV 1996, 263) dazu ist überholt. - BGH, 14.11.1995 - 4 StR 639/95
Fehlende Einsicht in das Unrecht - Gefährdung der Verteidigungsposition - …
Auszug aus BGH, 30.06.2005 - 1 StR 176/05
Die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHSt 37, 263; BGH StV 1996, 263) dazu ist überholt.
Rechtsprechung
BGH, 19.07.2005 - 1 StR 176/05 |
Verfahrensgang
- BGH, 30.06.2005 - 1 StR 176/05
- BGH, 19.07.2005 - 1 StR 176/05
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 353 (Ls.)
- StraFo 2005, 381
Rechtsprechung
OLG Bremen, 14.06.2005 - Ss 39/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2005, 381
Wird zitiert von ... (4)
- BayObLG, 28.12.2023 - 204 StRR 548/23
Verfahrensrüge, Berufungsgericht, Ausbleiben des Angeklagten, …
Auf die umfassende Würdigung des Entschuldigungsvorbringens darf nur dann verzichtet werden, wenn es ganz offensichtlich ungeeignet ist, das Ausbleiben des Angeklagten zu entschuldigen [vgl. KG, Beschluss vom 14.01.1997 - (4) 1 Ss 358/96 (144/96) -, juris Rn. 5; OLG Bremen, Beschluss vom 14.06.2005 - Ss 39/03 -, juris Rn. 9].Dasselbe soll gelten, wenn ein Ausländer zur Vermeidung seiner drohenden Ausweisung und Abschiebung freiwillig die Bundesrepublik verlassen hat und ihm bei Wiedereinreise die Strafbarkeit droht (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 14.06.2005 - Ss 39/03 -, StraFo 2005, 381, juris Rn. 11; dem folgend OLG Köln…, Beschluss vom 17.09.2007 - 2 Ws 480/07 -, StraFo 2008, 29, juris Rn. 15).
(3.2) Soweit das Oberlandesgericht Bremen der Ansicht ist, die Grundsätze der zitierten Rechtsprechung gelten auch dann, wenn ein Ausländer zur Vermeidung seiner drohenden Ausweisung und Abschiebung freiwillig die Bundesrepublik verlassen hat und ihm bei Wiedereinreise die Strafbarkeit droht (Beschluss vom 14.06.2005 - Ss 39/03 -, StraFo 2005, 381, juris Rn. 11), liegt dieser Fall gerade nicht vor.
- OLG Hamm, 23.08.2012 - 3 RBs 170/12
Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Verwerfung des Einspruchs gegen den …
Die Rechtsbeschwerdebegründung muss daher den schlüssigen Vortrag unter Angabe der die Entschuldigung begründenden bestimmten Tatsachen enthalten, der Tatrichter sei zu Unrecht von einer ungenügenden Entschuldigung ausgegangen (vgl. BGHSt 28, 384 ff.; BayObLG, NStZ-RR 2003, 87; OLG Bremen, Beschluss vom 14.06.2005 - Ss 39/03 - ). - KG, 03.03.2014 - 161 Ss 41/14
Trunkenheit im Straßenverkehr
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Nichterörterung des § 21 StGB einen sachlich-rechtlichen Fehler darstellt, wenn tatsächliche Umstände erkennbar geworden sind, die die Möglichkeit nahe legen, dass die Schuldfähigkeit des Täters vermindert war (vgl. KG Beschlüsse vom 7. März 2003 - (3) 1 Ss 39/03 (21/03) - und 3. Februar 1997 - (3) 1 Ss 329/96 (117/96) - in JURIS). - OLG Hamm, 06.09.2011 - 3 RBs 212/11
Anforderungen an die Aufklärungsrüge in Bußgeldberfahren
Zur formgerechten Begründung dieser Rüge ist jedenfalls erforderlich, dass der Beschwerdeführer unter Angabe der die Entschuldigung begründenden bestimmten Tatsachen schlüssig vorträgt, der Tatrichter sei zu Unrecht von einer ungenügenden Entschuldigung ausgegangen (vgl. OLG Bremen, StraFo 2005, 381; BayObLG, NStZ-RR 2003, 87).